Ausschreibung 2024

Teilnahmebedingungen:

Die Athleten müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben und ein ausreichend sportliches Niveau haben. Mit ihrer Anmeldung bestätigen sie dies. Die Abgabe der Verzichtserklärung und der Akzeptanz des Covid-19-Präventionskonzeptes des Österreichischen Triathlonverbandes (ÖTRV) ist obligatorisch. Über die genauen Vorgaben der durchzuführenden Antigen-Test/Impfnachweis/Nachweis der Genesung/Grüner Pass informieren wir euch umfangreich, sobald die Details feststehen. Das Formular dafür befindet sich unter dem Punkt „Wettkampf“ und „Downloads“.  Ordnungs- und wahrheitsgemäße Eintragungen in die Anmeldungsunterlagen setzen wir voraus! Bitte gebt für die Einteilung der Schwimmbahnen eine Schwimmzeit an, die dem realistischen Leistungsniveau entspricht, bekannt!

Reglement:

Es gilt für alle Bewerbe (SINGLE, DOUBLE, TRIPLE) die Sportordnung des Österreichischen Triathlonverbandes und das Reglement der International Triathlon Assotiation IUTA. In einigen wenigen Punkten haben wir das Reglement auf die besonderen Umstände des Ultra Triathlon angepasst:

  • Verpflegung während des Schwimmens am Beckenrand (auch durch den Betreuer) ist erlaubt.
  • Betreuung/Verabreichung der Verpflegung durch einen Betreuer ist innerhalb des Fahrerlagers erlaubt.
  • Begleitung des Athleten auf der Laufstrecke ist in fairem Ausmaß erlaubt, wenn Sicherheitsgründe vorliegen.
  • Begleitung des Athleten auf der Radstrecke mit Auto und Fahrrad ist verboten!
  • Fremde Hilfe bei Defekten auf der Radstrecke durch Kollegen oder gerufene Betreuer ist erlaubt.
  • Es gilt die Windschattenbox von 12 Metern, Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt.
  • Es gelten die Anti-Doping-Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA und jene der International Ultra Triathlon Association IUTA.

Zeitplan:

Der aktuelle Zeitplan ist hier ersichtlich.

1. Schwimmen

Das Schwimmen startet laut aktuellem Zeitplan (genaue Startzeit wird rechtzeitig vor dem Event bekannt gegeben) in der Parktherme Bad Radkersburg. Der Wechsel auf das Rad erfolgt im Gelände der Pakrtherme nahe dem Becken. Hier wird vor dem Start die Wechselzone aufgebaut.

Das Becken ist ein FINA-zertifiziertes 50-Meter-Außenbecken. Es müssen 76 Längen (SINGLE ULTRA)152 Längen (DOUBLE ULTRA) bzw. 228 Längen (TRIPLE ULTRA) zurück gelegt werden. Die Rundenzählung erfolgt mittels Rundenzählern. Verpflegung während des Schwimmens ist am Beckenrand der gegenüberliegenden Seite des Starts/der Zeitnehmung erlaubt.

1.1. Das Tragen eines Kälteschutzanzuges (Neopren) ist erlaubt, aber nicht obligatorisch. Bei niedrigen Außentemperaturen behält sich das Schiedsgericht die Entscheidung vor, die Verwendung von Kälteschutzanzügen vorzuschreiben. Andere Hilfsmittel wie Flossen, Schnorchel oder Paddles sind nicht erlaubt.

1.2. In der Wechselzone und am Beckenrand darf sich maximal ein Betreuer befinden.

1.3 Zeitlimit für das Schwimmen: 

  • SINGLE ULTRA: 2:45 Stunden
  • DOUBLE ULTRA: 4:00 Stunden
  • TRIPLE ULTRA: 6:00 Stunden

2. Radfahren

Nach absolviertem Schwimmen findet der Wechsel auf das Rad neben dem Becken in der Parktherme Bad Radkersburg statt. Die Wechselzone endet mit dem Beginn der Zubringerstrecke. Es müssen etwa 50 Meter das Rad schiebend auf einer Wiese zurück gelegt werden, bevor der Aufstieg auf das Rad erlaubt ist. Nach Erreichen der Mount Line gibt es einen Transfer von 1,3 Kilometern auf einem für den Verkehr nicht zugänglichen Radweg entlang der Mur sowie einem kurzen Stück auf öffentlichen Straßen. Nach diesem Zubringer beginnt der Radpart mit 22/44/66 Runden á 8,2 Kilometern. Die Rundenzahl ist nach der Messung offiziell bestätigt!

(Achtung – aufgrund einer Großbaustelle, deren Fertigstellung sich verzögert hat, fahren wir 2022 auf einer neuen Radstrecke. Mehr dazu unter Punkt „Strecke„). Die Strecke ist in großen Teilen ähnlich der des letzten Jahres, lediglich der Teil Richtung Zelting und der schmale Teil Richtung Dedenitz wird durch eine Pendelstrecke auf der breiten Straße und einer großzügigen Wende direkt beim Grenzübergang Sicheldorf ersetzt.

Hinweis: Für 2023 werden wir höchstwahrscheinlich wieder auf die 10,5 Kilometer lange Originalstrecke zurückkehren, mit neuem Asphalt und Stimmungsnest und einigen Optimierungen – die Entscheidung diesbezüglich werden wir euch rechtzeitig mitteilen. 

2.1. Verhalten auf der Radstrecke

Die Radstrecke befindet sich auf guten, flachen und wenig befahrenen Straßen. Die Strecke ist für den Straßenverkehr allerdings nicht gesperrt und es gilt die STVO (Straßenverkehrsordnung). Auf der Strecke gibt es keine Ampeln oder aktive Bahnübergänge, jedoch einige Kreuzungen und Kreisverkehre, wo Aufmerksamkeit erfordert ist und die Vorrangregeln unbedingt einzuhalten sind. Den Anweisungen der Exekutive und der Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten. Das Wegwerfen von Radflaschen oder Verpflegung außerhalb des markierten Bereichs im Fahrerlager führt ausnahmslos zur Disqualifikation. Die Strecke ist im Vorfeld online anzusehen und während des Bewerbs mit Schildern markiert. Jeder Athlet ist für die Streckenkenntnis und Orientierung selbst verantwortlich. 

2.2. Beleuchtung/Ausrüstung

Ab 19.00 Uhr auf der Wettkampfstrecke nur noch mit Licht zu verwenden. In Fahrtrichtung ist ein weißes Dauerlicht am Rad zu montieren (nicht blinkend, aus mindestens 100m Entfernung erkennbar). Das Licht darf batterie- bzw. akkubetrieben sein. Der Fahrer muss aber jederzeit in der Lage sein, ausreichend beleuchtet zu sein und die Beleuchtung bzw. die Batterien bei Bedarf zu erneuern. Das Licht muss am Rad montiert sein. Ein Helmlicht ist optional, aber als alleinige Lichtquelle nicht ausreichend. Als Rücklicht muss ein rotes Dauer- oder Blinklicht auf dem Rad montiert sein, welches ab 19:00 Uhr verpflichtend eingeschalten sein muss und aus mindestens 150m Entfernung erkennbar sein muss. Es wird empfohlen, in den Nachtstunden reflektierende Bekleidung zu tragen und/oder  Reflektorstreifen auf Rad und Ausrüstung anzubringen. Das Tragen eines Sturzhelmes ist zu jeder Zeit, wo das Rad vom Fahrer benützt wird, Pflicht. Die Startnummer muss auf dem Rücken getragen werden und immer sichtbar sein, um von den Offiziellen und Marshals registriert werden zu können und von eventuell anwesenden Autofahrern als Rennteilnehmer erkannt zu werden. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrrad und seine Ausrüstung allen Sicherheitsstandards entspricht. Der Veranstalter bzw. die Kampfrichter behalten sich das Recht vor, Teilnehmern zwischen 19:00 und 07:00 die Weiterfahrt zu verbieten, wenn die Beleuchtung nicht ausreichend ist.

2.3. Windschattenregeln/Strafen

Das Radfahren ist ein Einzelzeitfahren ohne jegliche persönliche Begleitung. Windschattenfahren hinter oder neben einem Teilnehmer oder anderen nichtmotorisierten bzw. motorisierten Fahrzeugen ist verboten. Der Minimalabstand zwischen dem Vorderrad des vorderen Teilnehmers und dem Vorderrad des hinteren Athleten beträgt 12 Meter, seitlich sind es 2 Meter. Der Überholvorgang muss nach 30 Sekunden abgeschlossen sein. Überholte Athleten sind für die Wiederherstellung des Abstandes verantwortlich und können erst dann wieder einen Überholvorgang starten. Motorisierte Race Marshalls des Österreichischen Triathlonverbandes (ÖTRV) werden sicherstellen, dass die Regeln beim Radfahren eingehalten werden. Bei Windschattenfahren wird ein 8-Minuten-Penalty ausgesprochen, der nach Absolvierung des Radparts in der Wechselzone zu verbüßen ist. Bei weiteren Vergehen können weitere Penalties ausgesprochen werden. Der Zeitnehmungschip ist die gesamte Renndauer über zu tragen. Eine Weitergabe des Zeitnehmungschips an andere Personen (mit Ausnahme Austausch durch Offizielle) führt zur sofortigen Disqualifikation.

2.4 Elektronische Geräte

Die Benützung von elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen oder das Benutzen von Kopfhörern für Musik oder Telefon ist während des Radbewerbs nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen darf ein Mobiltelefon mitgeführt werden, die Benutzung während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung von Radcomputern/Navigationsgeräten, es ist aber in allen Fällen darauf zu achten, dass durch die Benutzung keine Ablenkung erfolgt.

2.5. Bewachung/Aufbewahrung

Jeder Teilnehmer bzw. dessen Crew ist für die Sicherheit und die Ausrüstung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen bzw. Verlust oder Diebstahl von Material.  Nach Beendigung des Radparts gibt es keine permanente Wechselzone. Das Fahrrad und die Radausrüstung müssen von der Crew aufbewahrt werden. 

3. Laufen

Nach absolviertem Radfahren wechselt der Athlet in der im Fahrerlager ausgewiesenen Zone vom Rad auf die Laufschuhe. Eventuell auf der Radstrecke ausgesprochene Zeitstrafen müssen hier abgesessen werden. Das Rad wird vom Betreuer in Gewahrsam genommen und verbleibt nicht in der Wechselzone. Die Laufstrecke führt in einer „Achter-Runde“ mit einer exakten Länge von 1,973,6 Kilometern immer am Fahrerlager vorbei. Die Strecke führt jede Runde durch das Stadion und somit an den Toiletten vorbei. Die exakte Anzahl wird rechtzeitig nach AIMS-Vermessung und der finalen Bestimmung der Laufwege zum Ziel bekannt gegeben. Das Tragen von reflektierter Kleidung in den Nachtstunden wird empfohlen. Die Strecke ist durchgehend ausreichend beleuchtet, für die eigene Sicherheit kann ein eigenes Licht verwendet werden. Begleitung auf der Laufstrecke ist prinzipiell nicht erlaubt, jedoch möglich, sollte es der Sicherheit des jeweiligen Athleten dienen. Begleitung auf Fahrrädern, Rollern etc. ist nicht erlaubt. Teilnehmer können entweder Laufen oder Gehen, die Verwendung jeglicher Hilfsmittel ist verboten. Es dürfen sämtliche im Handel erhältlichen Arten von Laufschuhen verwendet werden, auch Carbonschuhe. Finale Rundenanzahl nach offizieller Vermessung: SINGLE ULTRA: 22 Runden, DOUBLE ULTRA 43 Runden, TRIPLE ULTRA 65 RUNDEN

Zeitlimits: 

  • SINGLE ULTRA: 30 Stunden
  • DOUBLE ULTRA: 38 Stunden
  • TRIPLE ULTRA: 60 STUNDEN

4. Zeitnehmung

Die Zeitnehmung erfolgt durch den Veranstalter mittels Chipmessung. Es gelten ausschließlich die in der Ausschreibung und beim Race Briefing vorgeschriebenen Runden- bzw. Längenzahlen. Rad- oder Laufcomputer dürfen selbstverständlich verwendet werden, dienen aber lediglich der eigenen Kontrolle. Offizielle können bei Bedarf die Chips nach dem Radfahren oder während des Laufbewerbs austauschen, um die Funktionalität der Zeitnehmung zu garantieren. Rundenzeiten und Rundenzahlen werden für die Betreuer im Fahrerlager verfügbar sein. Der Chip ist nach Beendigung der Veranstaltung dem Zeitnehmer nach dem Zieleinlauf auszuhändigen.

5. Allgemeines

5.1. Teilnehmer können den Bewerb an jeder Stelle des Kurses unterbrechen, er muss jedoch an dieser Stelle wieder aufgenommen werden. Pausen sind während allen Disziplinen möglich. Sollte der Wettkampf für länger als 30 Minuten unterbrochen werden, muss die Rennleitung informiert werden. Bei vorzeitiger Wettkampfaufgabe muss die Rennleitung ebenfalls informiert werden und der Chip retourniert werden. Eine Nichtabmeldung führt zur Disqualifikation. Bei Wiederaufnahme des Rennens nach einer längeren Pause ist ebenfalls die Wettkampfleitung zu unterrichten.

5.2. Der offizielle Betreuer muss für die Wettkampfleitung während der gesamten Renndauer telefonisch erreichbar sein. Die Telefonnummer ist bei der Registrierung anzugeben.

5.3. Die Teilnehmer haben dafür zu sorgen, dass ihnen das Regelwerk bekannt ist. Das Online-Racebriefing wird in den Tagen vor dem Rennen per Mail ausgeschickt und ist verpflichtend anzusehen. Es ist Teil des Covid-19-Präventionskonzepts des ÖTRV und ist für die Teilnehmer ein zusätzliches Service, um sich in Ruhe auf die Gegebenheiten einstellen zu können.

5.4. Die Teilnehmer sind verpflichtet, ein unterschriebene Verzichtserklärung zur Registrierung mitzubringen bzw. diese vor Ort auszufüllen. Ebenfalls mitzubringen ist ein amtliches Dokument.

5.5. Es können sowohl vor als auch nach dem Rennen ohne Vorankündigung  Dopingkontrollen durchführt werden. Die Teilnehmer unterliegen den Anti-Doping-Richtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA und der österreichischen Anti-Doping-Agentur NADA. Bei Dopingkontrollen muss die Betreuungsperson anwesend sein und der getestete Athlet muss sich ausweisen. 

5.6. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadensfälle und Diebstahl.

5.7. Inhaber einer Jahreslizenz des Österreichischen Triathlonverbandes ÖTRV haben mit dieser Lizenz eine Unfallversicherung für die Veranstaltung. Alle anderen Teilnehmer müssen bei der Registrierung eine Tageslizenz des Österreichischen Triathlonverbandes bzw. des Steirischen Triathlonverbandes STTRV lösen. Diese Lizenz kostet 20 Euro und beinhaltet ebenfalls die Unfallversicherung für diesen Bewerb. Inhaber einer Jahreslizenz eines anderen internationalen Triathlonverbandes müssen diese Lizenz ebenfalls lösen. Teams und Staffeln müssen nur eine Tageslizenz um 20 Euro lösen.

5.8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Wettkampf. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen und er sich  in einem angemessenen Trainingszustand befindet. Der Teilnehmer akzeptiert, dass er bei Anzeichen von gesundheitlichen Schäden durch den Rennarzt oder den Rennleiter aus dem Rennen genommen werden kann.  

5.9. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Die mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien und elektronischen Medien einverstanden.

5.9.  Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Organisationsgebühr. 

5.10. Das vom Veranstalter ausgearbeitete im nächsten Punkt beschriebene (und laufend aktualisierte) Covid-19-Präventions- und Hygienekonzept ist sowohl von Sportlern als auch von den Betreuern vollumfänglich einzuhalten. Wir empfehlen den Teilnehmern, sich den Punkt 7 (Covid-19-Konzept) in regelmäßigen Abständen durchzulesen, da wir dieses Konzept der aktuellen Situation auch kurzfristig verschärfen oder möglicherweise auch lockern können.

5.11. Beim Siegerbrunch werden alle Teilnehmer geehrt. Spezielle Preise gibt es für die ersten 3 Platzierten Damen und Herren sowie Staffeln. Es gibt keine Altersklassen. Der Veranstalter behält sich Sonder/Spezialwertungen vor.

5.12. Der Veranstalter behält sich Regeländerungen oder kurzfristige Änderungen der Strecken vor.

5.13. Bei weniger als 20 Anmeldungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Bereits eingezahlte Gebühren werden in diesem Falle in vollem Umfang zurück erstattet.

5.14. Alle Teilnehmer des DOUBLE und TRIPLE Ultra Triathlon müssen bei der Registrierung den IUTA Waiver unterzeichnen. Dieser Waiver steht vor Ort in ausgedruckter Form bereit bzw. kann hier herunter geladen und im Vorfeld ausgefüllt werden. Ohne unterzeichneten Waiver ist kein Start möglich.

5.15. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Regelwerk in deutscher Sprache meist die männliche Form gewählt. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf beide Geschlechter. 

6. Covid-19

Die Veranstalter und der sanktionierende Verband ÖTRV haben große Erfahrung mit der Durchführung von Triathlonveranstaltungen während der Covid-19-Pandemie. Das Veranstalterteam konnte in den Pandemiejahren 2020 und 2021 insgesamt vier Triathlonveranstaltungen erfolgreich durchführen.

Der ULTRA TRIATHLON Bad Radkersburg hält sich an die stets aktuellen Richtlinien des ÖTRV-Konzepts, das in Abstimmung mit dem österreichischen Gesundheitsministerium heraus gearbeitet wurde. Weiters müssen und wollen wir uns als Veranstalter an die zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Vorgaben halten. Alle Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung des (sofern notwendig) des Covid19-Präventionskonzepts, sofern zum Zeitpunkt des Bewerbes von den Behörden ein derartiges Konzept verlangt wird.19